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Reintegration in die Arbeitswelt Zurück zur Arbeit Warum?
Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Medikamenten ist es zwar nicht möglich, eine HIV-Infektion zu heilen, der Verlauf der Erkrankung kann aber durch die Einnahme einer hochaktiven antiretroviralen Therapie (HAART; siehe dazu die ASPEKTE-Folder zu den Themen "Kombinationstherapie" und "Leben mit der Therapie") drastisch verändert werden: Die Zahl der Viren im Blut sinkt, das Immunsystem kann sich erholen. Möglicherweise gehören auch Sie zu jenen Betroffenen, die sich zusehends besser fühlen und Ihr Leben nach und nach "normalisieren" möchten. Ein hoher Stellenwert kommt dabei in unserer Gesellschaft der Arbeit zu. Arbeit gibt finanzielle Sicherheit, das Gefühl gebraucht zu werden und erhöht den gesellschaftlichen Status.
Für HIV-negative Menschen und noch mehr für HIV-positive gilt: Ist man aus dem Arbeitsprozess längere Zeit draussen, ist der Einstieg meist nicht einfach. Eine Wiedereingliederung erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative, Motivation, Selbstbewusstsein und Frustrationstoleranz. Die lokalen Stellen der AIDS-Hilfen Österreichs stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Diese übernehmen zwar keine Jobvermittlung, können Ihnen aber wichtige Anlaufstellen nennen.
Vor der ersten Bewerbung bzw. dem ersten Besuch beim Arbeitsmarktservice sollten Sie sich unbedingt darüber klar sein, was Sie wollen. Je konkreter Ihre Vorstellungen sind, desto größer sind Ihre Chancen. Natürlich vorausgesetzt, dass Sie auf dem Boden der Realität bleiben und sich selbst und Ihre Leistungsstärke richtig einschätzen. Ihre HIV-Infektion ist nicht der einzige, oft auch nicht der wesentlichste Faktor für Ihre Wiedereingliederung in die Arbeitswelt. Weitere wichtige Punkte sind z.B. Alter, Geschlecht, Berufsausbildung, Berufserfahrung, Fortbildungen, Dauer der Arbeitslosigkeit etc. Hilfreich ist es (z.B. gemeinsam mit einem/r Sozialarbeiter/in der lokalen AIDS-Hilfe), einen "Katalog" Ihrer Stärken und Schwächen zu erstellen und dort, wo es möglich ist Schwächen, z.B. durch das Besuchen von Kursen etc., auszugleichen.
Nur wenige DienstgeberInnen bringen dafür Verständnis auf, wenn ein/e Bewerber/in oder Mitarbeiter/in von seiner/ihrer HIV-Infektion erzählt. In vielen Fällen kann es daher günstiger sein, zu schweigen. Auch juristisch gesehen müssen Sie den/die Arbeitgeber/in weder zum Zeitpunkt der Bewerbung noch bei bestehender Anstellung von Ihrer HIV-Infektion in Kenntnis setzen. Sollten Sie an AIDS erkrankt sein und im Rahmen eines Bewerbungsgespräches konkret gefragt werden, empfiehlt es sich, wahrheitsgemäß zu antworten. Informationspflicht besteht dann, wenn zu erwarten ist, dass Sie in Ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sein werden und die volle Arbeitsleistung nicht erbringen können. Bei der Jobsuche über das Arbeitsmarktservice hat es sich in manchen Bundesländern durchaus bewährt, von der HIV-Infektion zu sprechen, da sich der/die Berater/in dann auf Ihre spezifische Situation besser einstellen und Missverständnissen vorgebeugt werden kann. Beraten Sie sich vor Ihrem Weg zum Arbeitsmarktservice mit den SozialarbeiterInnen Ihrer lokalen AIDS Hilfe.
Der einzige Berufszweig, in dem HIV-Infizierte nicht arbeiten dürfen, ist die Prostitution. In allen anderen Arbeitsbereichen können HIV-positive Personen tätig sein, also auch im Gastgewerbe oder im Pflegebereich. Besondere Vorsicht ist allerdings bei Hygieneverletzungen angezeigt, da diese im Falle einer bestehenden HIV-Infektion strengere Konsequenzen aus strafrechtlicher Sicht nach sich ziehen können.
Arbeitsplatz gefunden Was nun? Wie bereits erwähnt, wird es meist besser sein, wenn Sie Ihre Erkrankung für sich behalten. Entscheiden Sie sich dafür, am Arbeitsplatz nichts über Ihre HIV-Infektion zu sagen, kann dieser Zustand aber psychisch sehr belastend sein, weil Sie ständig ein Doppelleben führen müssen. Dieses jahrelange Verheimlichen von Arztbesuchen, Medikamenteneinnahmen etc. bedeutet für viele Betroffene enormen Stress und kann auf Dauer unerträglich werden. Sollten Sie das Gefühl haben, Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen verschlimmern sich, besteht die Möglichkeit, beim Bundessozialamt einen Antrag auf Aufnahme in den "Personenkreis der begünstigten Behinderten" zu stellen. Es kommt in der Folge zu einer Untersuchung, bei der der Grad Ihrer Behinderung festgestellt wird, und zur Ausstellung eines Bescheids. Bei einer festgestellten Behinderung im Ausmaß von mindestens 50% ist eine Kündigung zwar nicht ausgeschlossen, aber schwieriger, da sie nur nach Zustimmung eines Gremiums möglich ist.
Informationen für ArbeitgeberInnen Wozu? Die Mehrzahl der DienstgeberInnen weiß zwar von der praktischen Unmöglichkeit, einer Gefährdung der restlichen Belegschaft durch eine/n HIV-positive/n Mitarbeiter/in, Angst und Unsicherheit bestehen aber nach wie vor. Bessere Aufklärung in den Betrieben könnte Abhilfe schaffen und helfen, die Diskriminierung HIV-infizierte MitarbeiterInnen am Arbeitsplatz zu verhindern. Die AIDS-Hilfen Österreichs stehen selbstverständlich auch allen Arbeitgebern für Information und Bertaung zur Verfügung.
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Text: DSA Martina Plohovits, Dr. Sigrid Ofner ASPEKTE, eine Informationsreihe der AIDS-Hilfen Österreichs |